Spenden

Seit der Gründung der Japanisch-Deutschen Gesellschaft sind mehr als 110 Jahre vergangen.
Während Deutschland und Japan als Verlierernationen des zweiten Weltkriegs beide den wirtschaftlichen Wiederaufbau durchmachten, lernen sie in der heutigen Zeit als entwickelte Länder voneinander und arbeiten in zunehmend mehr Bereichen zusammen. Dabei kooperieren sie bei Themen wie etwa den Umwelt- und Energieproblemen, der Bedeutung von Menschenrechten, der Diversifizierung von Wertvorstellungen und dem Bevölkerungsrückgang.

Um unseren Mitgliedern die Gelegenheit zu bieten, solche Informationen aus tauschen und miteinander in Kontakt treten zu können, erhält sich die JDG durch Mitgliedsbeiträge, Geldspenden und unseren geschäftlichen Einnahmen, doch die finanzielle Situation wird zunehmend schwieriger.

Um auch in Zukunft unsere Tätigkeiten fortsetzen und ausweiten zu können, wären wir ihnen für ihre Spenden dankbar.

Verwendung der Spenden und Soziales Engagement

Die JDG ist eine private Organisation und als „gemeinnützige Stiftung“ eingetragen, denn uns geht es nicht um Gewinn, vielmehr liegt unser Schwerpunkt bei Tätigkeiten, die zum deutsch-japanischen Austausch beitragen.
Die Spenden, die wir erhalten verwenden wir u.a. für die Kosten der Aktivitäten unseres Vereins, jene die im Zusammenhang mit dem Betrieb von gemeinnützigen und gewinnbringenden Projekten entstehen, sowie die Lebenserhaltungskosten unserer Praktikant*innen aus dem deutschsprachigen Raum. Und als gemeinnützige Stiftung engagieren wir uns auch sozial:

Jüngste Soziale Engagements der JDG

  • Veranstaltung von Symposien, Vorträge, Seminare, etc. im Zusammenhang mit dem deutschsprachigen Raum
  • Entsendung und Vorstellung von Lehrpersonal und Bereitstellung von Informationen für Bildungseinrichtungen und Unternehmen
  • Jugendaustausch nach Deutschland und Aufnahme von Praktikant*innen aus Deutschland
  • Förderung des interkulturellen Verständnisses durch japanisch-deutschen Austauschveranstaltungen
  • Veranstaltung des japanisch-deutschen Manga-Wettbewerbs

Spendenantrag

1. Spendenantrag

1-1. Online Spendenantrag
Onlineformular für Spendenantrag

1-2. Spendenantrag per Fax oder Post
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es uns entweder per Fax (03-5368-2065) oder per Post (〒160-0016 Tokyo, Shinjuku-ku, Shinanomachi 18-39, Maya Shinanomachi Nr. 2)

※Mitglieder der JDG müssen dieses Formular nicht ausfüllen.

2. Überweisung

Bitte überweisen Sie den Spendenbetrag nach Einbringung des Antragsformulars auf eines der unten angeführten Konten.

Konto
JP-Postbank
Postkonto:00150-8-55593
Name: Koueki Zaidan Houjin Nichidoku Kyoukai
※Bitte vermerken Sie im Korrespondenzfeld „Geldspende“.
Bankkonto
Bankname: Mitsubishi UFJ Bank
Filiale: Kojimachi Chuo Filiale
Kontonummer: 1511905
Kontoname: Koueki Zaidan Houjin Nichidoku Kyoukai Koujin Kaiinguchi

※ Bitte nehmen Sie im Voraus zur Kenntnis, dass bei einer Banküberweisung zusätzliche Spesen entstehen.

3. Quittungsannahme

Nachdem wir ihre Überweisung überprüft haben, senden wir Ihnen eine Quittung zu.
Im Falle einer endgültigen Steuererklärung (Privatperson)/ Erklärung der Körperschaftssteuer (juristische Personen) fügen Sie bitte die Quittung und den „Beleg für den Steuerabzug“ (welchen Sie unten herunterladen können) Ihrer Steuerklärung bei. Die Spende können Sie laut der vorgeschriebenen Formel von Ihren Steuern absetzten.

Steuervergünstigung durch Geldspenden

Die JDG ist seit 2011 als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Die Steuervergünstigungen durch eine Geldspende, die die gemeinnützige Arbeit der JDG unterstütz, sind unten angeführt:

Geldspenden durch Privatpersonen

1.Einkommenssteuer
Wenn eine Privatperson eine Geldspende an eine gemeinnützige Organisation entrichtet, so kann diese bei der endgültigen Steuererklärung von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. In diesen Fall können Sie zwischen den Einkommensabzug oder Steuerabzug wählen.

Einkommensabzug:(Gesamtbetrag der Geldspenden innerhalb eines Jahres (bis zu 40% des Betrags des Bruttoeinkommens) – 2.000 Yen) X 40% = Betrag des Einkommensabzugs 
※ Der Betrag des Einkommensabzugs kann vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.

Steuerabzug :(Gesamtbetrag der Geldspenden innerhalb eines Jahres (bis zu 40% des Betrags des Bruttoeinkommens) – 2.000 Yen) X 40% = Betrag des Steuerabzugs
※ Der Betrag des Steuerabzugs kann von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. (Bis zu 25% der Einkommenssteuer kann mit dem Betrag abgezogen werden)

2. Gemeindesteuer von Privatpersonen
In von Verordnungen bestimmten Präfekturen und Gemeinden kann die Geldspende an u.a. eine gemeinnützige Organisation von der Gemeindesteuer von Privatpersonen abgesetzt werden.

※ Falls eine Verordnung dies sowohl in der Präfektur sowie der Gemeinden bestimmt, beträgt der Satz insgesamt 10%.

Für durch Verordnung festgelegte Präfekturen: (Gesamtbetrag der Geldspenden innerhalb eines Jahres (bis zu 30% des gesamten Bruttoeinkommens) – 2.000 Yen) ×4%=Betrag, der von der privaten Gemeindesteuer abgesetzt werden kann

Für durch Verordnung festgelegte Gemeinden: (Gesamtbetrag der Geldspenden innerhalb eines Jahres (bis zu 30% des gesamten Bruttoeinkommens) – 2.000 Yen) ×6%= Betrag, der von der privaten Gemeindesteuer abgesetzt werden kann

Weitere Information
1. Für Fragen über das System usw. wenden Sie sich bitte an das zu ihrem Wohnort nächstgelegene Präfektur- oder Gemeindefinanzamt.
2. Einzelheiten über das Absetzen des Betrags der Geldspende können Sie auf der Homepage des nationalen Finanzamts finden.
【LINK】Homepage des nationalen Finanzamts Spenden an gemeinnützige Organisationen

Geldspenden durch eine Körperschaft

Bei Geldspenden an gemeinnützige Stiftungen, etc. gibt es einen anderen Standard als für gewöhnliche Geldspenden und die Kosten könne innerhalb des folgenden Ausmaßes abgesetzt werden.

(Betrag des Kapitalfonds, usw. X 0.375%+Betrag der Geldspende X 6.25%) X 1/2 = Grenzbetrag der absetzbaren Kosten

Die Grenzbetrag kann je nach Summe des Kapitals oder Einkommens der Körperschaft unterschiedlich ausfallen. Für detailliertere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr lokales Finanzamt, ihren Steuerberater, etc.
【LINK】Homepage des nationalen Finanzamts Geldspenden an besondere gemeinnützige Organisationen

公益財団法人 日独協会 Japanisch-Deutsche Gesellschaft

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日独交流を深めるために、ドイツ語講座をはじめ様々な分野の講演会や会員の集い、日独交流会などのイベントを企画・開催しています。 Die JDG pflegt und vertieft den Austausch zwischen Japan und Deutschland.

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