Körperschaftsmitglieder
Seit der Gründung der Vorgängergesellschaft am 30. Oktober 1911, deren Aktivität nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs und zwischenzeitlicher Auflösung nach dem Zweiten Weltkrieg unterbrochen war, wurde sie im Jahr 1952 Neu gegründet und verfolgte als rechtsfähige Stiftung „Japanisch-Deutsche Gesellschaft“ das Ziel, den kulturellen Austausch zwischen Japan und Deutschland zu vertiefen und zum gegenseitigen Verständnis beizutragen※. Angesichts gemeinsamer Herausforderungen wie Klimawandel, Energieversorgung und der Alterung der Gesellschaft durch geringe Geburtenraten, wird die Beziehung zwischen Deutschland und Japan in Zukunft für die weitere Entwicklung beider Länder immer wichtiger.
Die Gesellschaft wird auch in Zukunft viele Gelegenheiten zum Austausch zwischen Japan und Deutschland anbieten und ihre Aktivitäten vermehrt auf junge Menschen ausrichten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, eine Perspektive zu entwickeln, welche über die Grenzen ihres eigenen Landes hinausgeht. Wenn Sie unsere Philosophie teilen, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn sie mit ihrer Organisation unsere Aktivitäten als Fördermitglied unterstützen würden.
※ Seit 2010 als gemeinnützige Gesellschaft anerkannt
Was wir unseren Körperschaftsmitgliedern bieten
Ein gut ausgebautes japanisch-deutsches Netzwerk
-Unterstützung der Aktivitäten unserer Körperschaftsmitglieder durch Nutzung unseres umfangreichen Netzwerkes japanisch-deutscher Kontakte.
(z.B. Zusammenarbeit bei der Organisation von Veranstaltungen, Bereitstellung von Informationen usw. Seminare und Informationen für die nach Deutschland entsandten Expats und ihre Familien (Details zu den Seminaren finden Sie hier)).
Werbekooperation
-Werbekooperation durch Mediennutzung der Japanisch-Deutschen Gesellschaft zur Informationsverbreitung.
-Vergünstigungen für die Beilage von Flyern in Newslettern
Inftomationen
-informationen durch Mitgliedermagazine, Newsletters usw.
※Körperschaftsmitglieder haben die gleichen Vorteile einer Mitgliedschaft wie Privatpersonenmitglieder (mit einigen Ausnahmen).
Mitgliedsbeitrag
Mindestjahresbeitrag von 100.000 Yen
Mitgliedsbeitrag ab April (12 Monate) |
Steuervorteile für Körperschaften, die an gemeinnützige Gesellschaften spenden
Spenden, die von einer Körperschaft gezahlt werden, können abhängig von der Höhe des Kapitals und des Einkommens der Körperschaft bis zu einem bestimmten Betrag abgesetzt werden. Neben der Grenze für allgemeine Spenden, gilt für Spenden an gemeinnützige Organisationen eine gesonderte Grenze für die Abzugsfähigkeit. (Gilt nur in Japan)
A: (6,25 % des Einkommens + 0,375 % des Kapitals) x 1/2
B: (2,5 % des Einkommens + 0,25 % des Kapitals) x 1/4
A: Von der Steuer absetzbare Ausgaben für Spenden an gemeinnützige Organisationen
B: Steuerabzugsgrenze von allgemeinen Spenden (einschließlich des Betrages, der die Grenze in A übersteigt)
Gesetzesgrundlage: 法人税法第37条
Mitglied werden
Beantragen Sie 1. über die Onlineanmeldung„ oder 2. per Post oder Fax“. Überweisen Sie außerdem bitte den Mitgliedsbeitrag auf das unten angegebene Konto. Sobald der Mitgliedsbeitrag auf unserem Konto eingegangen ist, werden Sie als Mitglied der Japanisch-Deutschen Gesellschaft registriert. Wir schicken Ihnen anschließend Ihren Mitgliedsausweis zu.
※ Es kann 2-3 Werktage dauern, bis Ihre Überweisung auf unserem Konto ankommt. Bitte haben Sie Verständnis dafür.
※Falls Sie auch einen Monat nach Ihrem Antrag auf Mitgliedschaft keine Nachricht von der JDG erhalten haben, melden Sie sich bitte noch einmal im Büro.
1. Online Mitgliedsantrag
2. Download Antrag auf Mitgliedschaft
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es per Post oder FAX an das Büro der Japanisch-Deutschen Gesellschaft. Überweisen Sie außerdem bitte den Mitgliedsbeitrag auf das unten angegebene Konto.
※ Sie können den Mitgliedsbeitrag auch direkt im Büro der JDG bezahlen.
※ Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an: Tel. 03-5368-2326.
Anschrift
Japanisch-Deutsche Gesellschaft
〒160-0016 Tokyo, Shinjuku-ku, Shinanomachi 18-39, Maya Shinanomachi Nr.2
FAX
03-5368-2065
Überweisung
JP-Postbank
Postkonto: 00150-8-55593
Name: Koueki Zaidan Houjin Nichidoku Kyoukai
※Bitte vermerken Sie im Korrespondenzfeld „Mitgliedsbeitrag für das Jahr XX“.
Bankkonto
Bankname: Mitsubishi UFJ Bank
Filiale: Kojimachi Chuo Filiale
Kontonummer: 1511905
Kontoname: Koueki Zaidan Houjin Nichidoku Kyoukai Koujin Kaiinguchi
Bestimmungen für Mitglieder
Bitte klicken Sie auf den Link zum Lesen
Gültigkeitsdauer
Ihre Mitgliedschaft dauert von Anfang April bis Ende März des folgenden Jahres. Danach schicken wir Ihnen automatisch einen Folgeantrag für die Mitgliedschaft im nächsten Jahr. Im Falle einer Exmatrikulation (bspw. durch Abschluss des Studiums) sind Studentische Mitglieder verpflichtet das Büro der JDG darüber zu informieren.
Austritt
Wenn Sie aus der JDG austreten möchten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail, einen Brief oder ein Fax mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und dem Austrittsgrund. Falls im Jahr nach Ihrer Mitgliedschaft keine Beitragszahlungen mehr bei uns eingehen, sehen wir das als Austritt an und werden Ihnen kein Mitgliedsmagazin mehr zuschicken.