Einzelmitglied

Die Japanisch-Deutsche Gesellschaft bemüht sich um den gegenseitigen Austausch zwischen Japan und Deutschland und hat es sich zum Ziel gesetzt, das Verständnis zwischen beiden Ländern zu vertiefen.

Vorteile einer Mitgliedschaft

  1. Sie erhalten kostenlos unser Mitgliedermagazin „Die Brücke“ (erscheint sechs Mal pro Jahr) und das Informationsblatt „Der Brückenpfeiler“ (erscheint vier Mal pro Jahr). Sie können an Veranstaltungen teilnehmen, welche exklusiv für Mitgliedern sind.
  2. (Die Teilnahme an allen Veranstaltungen und am Deutschunterricht der Japanisch-Deutschen Gesellschaft ist zum vergünstigten Mitgliedspreis möglich.
  3. Sie bekommen bevorzugte Behandlung bei verschiedenen Tickets und Produkten mit Deutschlandbezug.

※Die JDG bietet keine Übersetzungsdienstleistungen an.

Mitgliedsbeitrag

Mitgliedsbeitrag
ab April (12 Monate)
Mitgliedsbeitrag
ab Oktober (6 Monate)
Einzel 7.000 Yen 3,500 Yen
Familie 5,000 Yen 2,500 Yen

※ Wenn Ihr Ehepartner, Geschwister oder andere Verwandte, mit denen Sie zusammen in einem Haushalt leben, bereits Mitglied bei der JDG ist, können Sie ein „Familienmitglied“ werden. Wenn Sie beide gleichzeitig Mitglied werden, beträgt der Mitgliedsbeitrag für beide zusammen 10.000 Yen (für ein halbes Jahr 5.000 Yen)

Die im Ausland Lebenden 5,000 Yen 2,500 Yen
Junior 4,000 Yen 2,000 Yen

※ Juniormitglied kann werden, wer zum 1. April unter 29 Jahre alt ist.

Studenten 2,000円

※ Studentische Mitglieder erhalten für 12 Monate den vergünstigte Jahresmitgliedschaft von 2.000 Yen (Halbjahrespreis nicht möglich).

※30歳以下で大学、専門学校等の学籍がある方(市民大学等は除く)を対象としております。

Wie stelle ich einen Antrag auf Mitgliedschaft?

Beantragen Sie 1. über die Onlineanmeldung„ oder 2. per Post oder Fax“. Überweisen Sie außerdem bitte den Mitgliedsbeitrag auf das unten angegebene Konto. Sobald der Mitgliedsbeitrag auf unserem Konto eingegangen ist, werden Sie als Mitglied der Japanisch-Deutschen Gesellschaft registriert. Wir schicken Ihnen anschließend Ihren Mitgliedsausweis zu.

※ Es kann 2-3 Werktage dauern, bis Ihre Überweisung auf unserem Konto ankommt. Bitte haben Sie Verständnis dafür.

※Falls Sie auch einen Monat nach Ihrem Antrag auf Mitgliedschaft keine Nachricht von der JDG erhalten haben, melden Sie sich bitte noch einmal im Büro.

1. Online Mitgliedsantrag

2. Download Antrag auf Mitgliedschaft

Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es per Post oder FAX an das Büro der Japanisch-Deutschen Gesellschaft. Überweisen Sie außerdem bitte den Mitgliedsbeitrag auf das unten angegebene Konto.

※ Sie können den Mitgliedsbeitrag auch direkt im Büro der JDG bezahlen.

※ Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an: Tel. 03-5368-2326.

Anschrift
Japanisch-Deutsche Gesellschaft
〒160-0016 Tokyo, Shinjuku-ku, Shinanomachi 18-39, Maya Shinanomachi Nr.2

FAX
03-5368-2065

Überweisung
JP-Postbank
Postkonto: 00150-8-55593
Name: Koueki Zaidan Houjin Nichidoku Kyoukai
※Bitte vermerken Sie im Korrespondenzfeld „Einzelner Mitgliedsbeitrag für das Jahr XX“.

Bankkonto
Bankname: Mitsubishi UFJ Bank
Filiale: Kojimachi Chuo Filiale
Kontonummer: 1511905
Kontoname: Koueki Zaidan Houjin Nichidoku Kyoukai Koujin Kaiinguchi

Bestimmungen für Mitglieder

Bitte klicken Sie auf den Link zum Lesen

Bestimmungen für Mitgliede

Gültigkeitsdauer

Ihre Mitgliedschaft dauert von Anfang April bis Ende März des folgenden Jahres. Danach schicken wir Ihnen automatisch einen Folgeantrag für die Mitgliedschaft im nächsten Jahr. Im Falle einer Exmatrikulation (bspw. durch Abschluss des Studiums) sind Studentische Mitglieder verpflichtet das Büro der JDG darüber zu informieren.

Austritt

Wenn Sie aus der JDG austreten möchten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail, einen Brief oder ein Fax mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und dem Austrittsgrund. Falls im Jahr nach Ihrer Mitgliedschaft keine Beitragszahlungen mehr bei uns eingehen, sehen wir das als Austritt an und werden Ihnen kein Mitgliedsmagazin mehr zuschicken.

Die Japanisch-Deutsche Gesellschaft ist seit Oktober 2016 ein vom Kabinettsbüro anerkannter und eingetragener gemeinnütziger Verein. Sie können daher Ihren Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen. (Gilt nur in Japan)

※ Von der Gesamtsumme ihrer jährlichen Beiträge an die JDG (Mitgliedsbeiträge, Spenden) können Sie, nach Abzug von 2000 Yen, 40% von der Steuer absetzen.

※ Der Mitgliedsbeitrag kann von der Einkommenssteuer ab dem Fiskaljahr 2011 abgesetzt werden. Dafür müssen Sie eine Quittung und ein Zertifikat (Kopie) einreichen. Interessenten wenden sich bitte an die JDG.

※ Bitte rechnen Sie sich die steuerlichen Vorteile selbst aus und wählen Sie selbst zwischen „Einkommenssteuerabzug“ und „Steuerabzug“.

Für weitere Informationen zu Spenden

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